Schuljahr 2023/24
Auf der Generalversammlung vom 27.06.2024 wurde ein neuer Vorstand gewählt.
Dr. Benedikt Treml übernimmt als Präsident für den öffentlichen Pflichtschulbereich von Christiane Götz.
Dr. Manfred Macek folgt als Präsident für mittlere und höhere sowie berufsbildende Schulen Ing. Stefan Boscheri nach.
Weiters neu im Vorstand fungiert Christof Mairinger als Schriftführer.
Wir bedanken uns bei den bisherigen Vorständen und gratulieren den neu gewählten Vorständen zu ihrer Wahl!
Es gibt in diesem Jahr eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Schulsportwochen neben den bekannten Bundes- und Landesförderungen.
Nähere Infos unter: https://www.sportwochen.org/lehrer/spowo-100er
Im Rahmen einer erweiterten Vorstandssitzung erfuhren wir interessante Details betreffend hypersensiblen Kindern, die im Schulalltag teilweise mit sehr großen Herausforderungen konfrontiert sind.
Geschätzte 15 - 20% der Bevölkerung sind hochsensitiv. Diese Menschen haben eine erhöhte Sinneswahrnehmung, mit welcher es umzugehen gilt. Durch diese Reizüberflutungen kommt es sehr häufig zur Überreizung des Nervensystems, was zu recht dramatischen Auswirkungen führen kann (psychisch als auch physisch)
Wissen Eltern und die Betroffenen über die Hochsensitivität Bescheid, können entsprechende Maßnahmen getroffen werden und bringen somit Erleichterung ins Leben. Zudem ist es wichtig, die Potentiale, welche diese Menschen in sich tragen, zu erkennen und zum Vorschein zu bringen.
Weitere Informationen unter der Rubrik Links.
Nur was ich schätze, kann ich schützen!
Wie Jungen und Mädchen ihren eigenen Körper erleben und bewerten, hat großen Einfluss auf ihr Selbstbild und ihr Lebensgefühl. Sich als Frau oder Mann zu bejahen, ist eine entscheidende
Entwicklungsaufgabe junger Menschen.
Die Wertschätzung des eigenen Körpers ist Grundvoraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheit, Fruchtbarkeit und Sexualität und damit Grundlage
jeglicher Prävention.
Weitere Informationen unter der Rubrik Links.
Schuljahr 2022/23
Ab Montag, dem 28. Feber 2022, gilt:
Ab Samstag, dem 5. März 2022, gilt:
Schuljahr 2020/21
Auf der a.o. Generalversammlung vom 15.04.2021 wurde Stefan Boscheri zum neuen Präsidenten des Landeselterverbandes für den Bereich der mittleren und höheren sowie berufsbildenden Schulen gewählt. Er wurde Nachfolger von Dr. Christoph Drexler, der am 13.03.2021 zum Präsidenten des Bundeselternverbandes gewählt wurde.
Wir gratulieren beiden zu ihrer Wahl und wünschen ihnen bei ihrer neuen Aufgabe viel Erfolg!
Der Bundeselternverband und der Hauptverband der Katholischen Elternvereine Österreichs haben in Kooperation mit dem MCI Management Center Innsbruck und engagierten Elternvertreterinnen und -vertretern im Juni/Juli 2020 eine umfangreiche Studie zur „Zukunft der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) in Österreich“ erstellt. Diese Daten sollten als Grundlage für die 2020 in allen Bundesländern geplanten "AHS-Tage" des BMBWF zur Weiterentwicklung der AHS dienen.
Coronabedingt konnte diese Veranstaltung bislang nur in einigen Bundesländern durchgeführt werden - jedoch noch nicht in Tirol. Eine Fortsetzung der AHS-Tage erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2021.
Die Studie wurde online publiziert. Unter https://rpubs.com/nim/ahs können Sie die vollständigen Ergebnisse einsehen, eine Kurzfassung ist hier ebenfalls inkludiert.
Wir vom Landeselternverband Tirol bedanken uns bei allen Teilnehmer*innen für die wertvollen Anmerkungen, Kommentare, positiven Rückmeldungen und die Unterstützung bei der Umfrage!
Reaktionen in der Presse:
Tiroler Tageszeitung (24.01.2021)
Tirol ORF.at (23.01.2021)
Kurier (23.01.2021)
oe24 (23.01.2021)
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf einige zentrale Punkte hinweisen, für die sich der Landeselternverband Tirol in der derzeitigen Situation einsetzt:
Hierzu hat uns außerdem die folgende Klarstellung der Vorsitzenden des Dachverbands der Elternverbände der Pflichtschulen Österreichs erreicht:
----- Zitat aus dem Corona-Update vom 4.12.2020 -----
1. Für alle Schulen ab der Sekundarstufe I - Maskenpflicht im Unterricht Es gilt grundsätzlich Maskenpflicht (siehe BMBWF-Schreiben "Maßnahmen zur Reduktion der COVID-19-Infektionszahlen Unterrichtsbetrieb ab 07. Dezember 2020"). Folgende Erleichterungen sind jedoch möglich: - Wie schon bisher gilt weiterhin, dass bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes Schülerinnen und Schüler von der Maskenpflicht befreit werden können. - Um zu vermeiden, dass der Mund-Nasen-Schutz über mehrere Stunden ununterbrochen getragen werden muss, können - sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch Lehrpersonen Pausen gemacht werden, in denen der Mund-Nasen- Schutz kurzfristig abgenommen werden kann, z. B. während des Durchlüftens von Klassenräumen. - Wenn Eltern und Erziehungsberechtigte unter keinen Umständen zulassen wollen, dass ihre Kinder im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen, und die Kinder daher nicht in die Schule schicken, gelten diese als gerechtfertigt vom Unterricht ferngeblieben. Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern müssen sich in diesem Fall aber bewusst sein, dass der Lernstoff - wie bei einer Krankheit - selbstständig nachgeholt werden muss und kein Distance Learning angeboten wird. Den Eltern und Erziehungsberechtigten sollte dringend empfohlen werden, dass sie den Präsenzunterricht mit Mund-Nasen- Schutz dem selbstständigen Nachholen des Lernstoffs jedenfalls vorzuziehen sollten. ----- Zitat Ende -----
Am 20. Oktober verschickten wir gemeinsam mit der Landesschülervertretung und dem Landesverband der Elternvereine der kath. Privatschulen einen offenen Brief an die Tiroler Landespolitik sowie die Medien betreffend die leider vor allem vor und nach dem Schulunterricht immer noch überfüllten öffentlichen Verkehrsmittel.
Am 15. Oktober verkündete Landeshauptmann Günther Platter in einer Pressekonferenz, dass ab 19. Oktober die Schüler*innen ab der 9. Schulstufe in sechs Tiroler Bezierken im Distance Learning unterrichtet werden sollen. In den darauffolgenden Tagen äußerten eine ganze Reihe von Elternvereinen ihren Protest in Form von öffentlichen Briefen, die an die Tiroler Landespolitik und die Medien adressiert waren. Diese öffentlichen Stellungnahmen sowie die Reaktionen der politischen Vertreter*innen dazu haben wir auf einer eigenen Seite gesammelt.
Im Falle der Durchführung von Konferenzen und Sitzungen schulpartnerschaftlicher Gremien
auf elektronischem Wege sind diese beschlussfähig, wenn die für eine Beschlussfassung bei physischer Abhaltung erforderliche Anzahl an Mitgliedern gleichzeitig im virtuellen Raum
anwesend ist. Beschlüsse können dabei während der elektronischen Konferenz gefasst,
schriftlich protokolliert und anschließend im Umlaufweg auch elektronisch gezeichnet werden.
Eine Abstimmung rein per E-Mail bzw. rein im Umlaufweg ohne vorherige elektronische
Konferenz ist rechtlich nicht vorgesehen.
(aus dem Corona-Update der Bildungsdirektion Tirol vom 01.10.2020).
Schule im Herbst
Schuljahr 2019/20
Digitalisierung in der Schule.
8-Punkte-Plan für den digitalen Unterricht
Schulentwicklungsprogramm 2020
Gesetz zur Matura (22.04.2020)
Umfrage des Bundeselternverbandes (BEV)
Hier die Auswertung der Online-Umfrage vom BEV zum Thema "Wie funktioniert Lernen zuhause?"
Ein österreichweites Stimmungsbild der ersten drei Wochen "Distance-Learning".
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Unterstützung.
Das Land Tirol stellt einen so genannten "Digi-Scheck" für den Ankauf digitaler Endgeräte zum Zweck des Distance-Learning zur Verfügung.
Einige Eckpunkte:
* einkommensabhängig, nach denselben Netto-Haushaltseinkommensgrenzen wie bei der Schulstarthilfe
* max. 50% des Kaufpreises
* max. 250 Euro pro Familie
* Kind muss 6-14 Jahre alt sein
* Hauptwohnsitz in Tirol, Besuch einer Tiroler Schule
* Endgeräte müssen bestimmten Kriterien entsprechen
* Rücksprache mit der Schule vor Anschaffung
Das ist keine vollständige Aufzählung, die kompletten Bedingungen findet ihr unter Tiroler Digi-Scheck
Eduthek des BMBWF
Übungsmaterialien für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern
für die Volksschule, Unterstufe und Oberstufe - laufende Erweiterung
Link zur Eduthek
Informationen des BMBWF zum Corona-Virus
"Das BMBWF hat ressortintern ein eigenes Krisenmanagement eingerichtet, dessen Verantwortliche auch in engem Austausch mit den Bildungsdirektionen stehen.
Für den schulischen Bereich wurden alle wichtigen Informationen auf der Webseite des BMBWF zusammengestellt, alle Schulen, die Bildungsdirektionen und Pädagogischen Hochschulen wurden darüber informiert."
Gemeinsame Forderungen der drei Bundeselternverbände
Aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses aller drei bundesweit tätigen Elternverbände (BEV, DV und HVKEV) wurden folgende 5 Forderungen an die zukünftige Regierung gestellt:
Bildungsdirektion Tirol
Seit dem 1.1.2019 gibt es die Bildungsdirektion für Tirol, eine neue "Bund-Länder-Behörde", in der die Abteilung Bildung im Amt der Landesregierung und der Landesschulrat für Tirol zusammengeführt wurden.
Organigramm der Bildungsdirektion Tirol
Quelle: Volkschule Tirol
Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung erhalten Sie aktuelle Informationen zu den Maßnahmen an Volksschulen und Neuen Mittelschulen, die mit dem Schuljahr 2019/20 in Kraft treten.
Neu sind die Mehrheiten bei den Entscheidungen (Beschlusserfordernisse). In der Vergangenheit gab es einzelne wichtige Bereiche, in welchen Entscheidungen nur mit einer 2/3 Mehrheit getroffen werden konnten. Ab dem Schuljahr 2018/2019 reicht nun die unbedingte Mehrheit bei allen Punkten a bis s, d.h. je zwei Schulpartner können einen Schulpartner überstimmen!! (§64 Abs. 11).
Neu ist, dass zwei wichtige Kompetenzbereiche vollkommen in die Kompetenz der Schulleitung übergehen, nämlich die Entscheidung über die Eröffnungs- und Teilungszahlen (früher k) sowie die Entscheidung über die Reihungskriterien (früher m).
Neu ist, dass alle Veranstaltungen, welche zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt werden sollen, ausschließlich vom SGA/Schulforum beschlossen werden müssen. In der Vergangenheit wurde dies auch von der Schulbehörde (LSR) vorgenommen (§ 13a Abs. 1 SchuG).
Neu ist auch, dass die Schulleitung, welche ansonsten kein Stimmrecht im SGA hat, eine Stimme bekommt bei der Entscheidung über die schulautonome Schulzeitenregelung, d.h. bei den schulautonomen freien Tagen (Schulzeitgesetz §2 Abs.5).
Ab 25.05.2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft, die auch für Elternvereine relevant ist. Der Bundeselternverband der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen (BEV) stellt auf seiner Homepage dazu wichtige Infos für Elternvereine zur Verfügung.
Die im Bundes-Schulgemeinschaftsausschuss vertretenen VertreterInnen der LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern an AHS und BMHS haben im Oktober gemeinsam das folgende Forderungspapier verfasst, beschlossen und veröffentlicht.
Die im Bundes-Schulgemeinschaftsausschuss vertretenen VertreterInnen der LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern an AHS und BMHS haben im Oktober gemeinsam das folgende Forderungspapier verfasst, beschlossen und veröffentlicht.