Übersicht zur Schulpartnerschaft in Österreich

Die Vertretung unserer Interessen als Erziehungsberechtigte erfolgt einerseits über den Elternverein am Schulstandort, direkt in den Klassen über Elternabende bzw. die Klassenelternvertretung, die entsprechenden Gremien an den Schulen und die Vertretungen auf Landes- und Bundesebene.

Vertretung im Elternverein

gemäß §63 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG)

 

Ein Elternverein:

  • besteht auf freiwilliger und privatrechtlicher Basis
  • ist nicht weisungsgebunden
  • ist eine wichtige Ergänzung in den schulpartnerschaftlichen Gremien

Vertretung in der Schule

Es bestehen:

  • Die Klasse betreffend die Klassenelternvertreter:innen und das Klassenforum
  • Die ganze Schule betreffend das Schulforum, der Schulgemeinschaftsausschuss oder der Schulclusterbeirat

Vertretung gegenüber Bildungsdirektion

Meist die erste Anlaufstelle als Schulaufsichtsbehörde 1. Instanz

Vertretung gegenüber Land und Bund

Auf Landes- und Bundesebene werden von uns oder über die Dachverbände Gesetzesvorlagen kommentiert, Medienarbeit betrieben etc.

Kontakt

office@landeselternverband.tirol

+ 43 670 5590575

Gründung eines Elternvereins

Wir sehen es als eine unserer Hauptaufgaben interessierte Eltern bei der Gründung eines Elternvereins zu unterstützen.

Basis einer Vereinsgründung
Musterstatuten.pdf
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