Unser erklärtes Ziel ist die Unterstützung von interessierten Eltern bei der Gründung von Elternvereinen an allen 593 Tiroler Schulen.
Schließlich impliziert eine ElternwirkungsPFLICHT auch ein ElternmitwirkungsRECHT. Dies im organiserten Rahmen wahrzunehmen erhöht unsere Chancen mitzugestalten deutlich.
Die meisten Elternvereine heben einen Mitgliedsbeitrag ein und verfügen damit über ein eigenes Budget und können u.a. folgende Aufgaben übernehmen:
Besteht an einer Schule ein Elternverein, so entsendet dieser 3 gewählte Vertreter:innen und 3 Stellvertreter:innen in den SGA.
Schulleiter:innen haben die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern. Dies kann z.B. durch die oftmals genutzte Präsentation des Elternvereins auf der Website der Schule geschehen.
Das Weiterleiten von personenbezogenen Daten der Klassenelternvertreter:innen an den Elternverein ist aus Sicht des Datenschutzes gestattet. Das Ministerium geht davon aus, dass Elternvereine, deren Existenz schulrechtlich erwünscht ist, ein berechtigtes Interesse daran haben, mit allen schulischen Organen engen Kontakt zu halten.