Das Schulforum entscheidet über:
- die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- die Festlegung der Ausstattung der Schüler mit Unterrichtsmitteln
- die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
- die Festlegung einer schriftlichen Erläuterung zusätzlich zur Beurteilung der Leistungen
- die Festlegung, dass in der 1. Schulstufe und im 1. Semester der 2. Schulstufe an die Stelle der Beurteilung der Leistungen eine Information über die Lern- und Entwicklungssituation tritt
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von (Eltern-)Sprechtagen
- die Durchführung von Wiederholungsprüfungen am Donnerstag und bzw. oder Freitag der letzten Woche des Schuljahres
- die Hausordnung
- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- die Bewilligung der Teilnahme von Schüler/innen an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Bewilligung von Schulversuchen
- über Beschlüsse im Rahmen der Mitwirkung bei der Festlegung von Schüler:innenzahlen in Gruppen oder Klassen
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung über die Organisationsform der Volksschule sowie nach Maßgabe landesausführungsgesetzlicher Regelungen über die Organisationsform
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung eines Schwerpunktbereichs im Lehrplan der MS
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung über die Organisationsform der MS
- schulautonome Schulzeitregelungen bzw. die Herstellung des Einvernehmens bei schulautonomen Schulzeitregelungen
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
- Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen
Das Schulforum berät über:
- wichtige Fragen des Unterrichts
- wichtige Fragen der Erziehung
- Verwendung von der Schule übertragenen Budgetmitteln
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule
Der SGA entscheidet (§ 64 Abs 2 SchUG) über:
- die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen
- Veranstaltung
- die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von (Eltern-)Sprechtagen
- die Durchführung von Wiederholungsprüfungen am Donnerstag und/oder Freitag der letzten Woche des Schuljahres
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung von vorgezogenen Teilprüfungen der abschließenden Prüfung
- die Hausordnung
- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- die Bewilligung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Bewilligung von Schulversuchen
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Einführung von Modellversuchen an der AHS
- über Beschlüsse im Rahmen der Mitwirkung bei der Festlegung von Schülerzahlen in Gruppen oder Klassen
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung über die Organisationsform der Polytechnischen Schule
- schulautonome Schulzeitregelungen bzw. die Herstellung des Einvernehmens bei schulautonomen Schulzeitregelungen
- eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung von Ferienzeiten an Schulen für Tourismus
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
- die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
- Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen
Der SGA berät über:
- wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung
- Festlegung einer alternativen Prüfungsform für Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung der Reifeprüfung sowie der Reife- und Diplomprüfung
- Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit sie nicht in die Entscheidungskompetenz fallen
- die Wahl von Unterrichtsmitteln
- die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln und
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule.