Aufgaben von Schulforum und SGA

Das Schulforum entscheidet über:

  • die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • die Festlegung der Ausstattung der Schüler mit Unterrichtsmitteln
  • die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
  • die Festlegung einer schriftlichen Erläuterung zusätzlich zur Beurteilung der Leistungen
  • die Festlegung, dass in der 1. Schulstufe und im 1. Semester der 2. Schulstufe an die Stelle der Beurteilung der Leistungen eine Information über die Lern- und Entwicklungssituation tritt
  • die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von (Eltern-)Sprechtagen
  • die Durchführung von Wiederholungsprüfungen am Donnerstag und bzw. oder Freitag der letzten Woche des Schuljahres
  • die Hausordnung
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • die Bewilligung der Teilnahme von Schüler/innen an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Bewilligung von Schulversuchen
  • über Beschlüsse im Rahmen der Mitwirkung bei der Festlegung von Schüler:innenzahlen in Gruppen oder Klassen
  • eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung über die Organisationsform der Volksschule sowie nach Maßgabe landesausführungsgesetzlicher Regelungen über die Organisationsform
  • eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung eines Schwerpunktbereichs im Lehrplan der MS
  • eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung über die Organisationsform der MS
  • schulautonome Schulzeitregelungen bzw. die Herstellung des Einvernehmens bei schulautonomen Schulzeitregelungen
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
  • Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen

 

Das Schulforum berät über:  

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • Verwendung von der Schule übertragenen Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule

 

 

Der SGA entscheidet (§ 64 Abs 2 SchUG) über:

  • die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen
  • Veranstaltung
  • die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
  • die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von (Eltern-)Sprechtagen
  • die Durchführung von Wiederholungsprüfungen am Donnerstag und/oder Freitag der letzten Woche des Schuljahres
  • eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung von vorgezogenen Teilprüfungen der abschließenden Prüfung
  • die Hausordnung
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • die Bewilligung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Bewilligung von Schulversuchen
  • eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Einführung von Modellversuchen an der AHS
  • über Beschlüsse im Rahmen der Mitwirkung bei der Festlegung von Schülerzahlen in Gruppen oder Klassen
  • eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung über die Organisationsform der Polytechnischen Schule
  • schulautonome Schulzeitregelungen bzw. die Herstellung des Einvernehmens bei schulautonomen Schulzeitregelungen
  • eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Festlegung von Ferienzeiten an Schulen für Tourismus
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
  • Kooperationen mit Schulen oder außerschulischen Einrichtungen

 

Der SGA berät über:

  • wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung
  • Festlegung einer alternativen Prüfungsform für Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung der Reifeprüfung sowie der Reife- und Diplomprüfung
  • Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit sie nicht in die Entscheidungskompetenz fallen
  • die Wahl von Unterrichtsmitteln
  • die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln und
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule.

Kontakt

office@landeselternverband.tirol

+ 43 670 5590575

Gründung eines Elternvereins

Wir sehen es als eine unserer Hauptaufgaben interessierte Eltern bei der Gründung eines Elternvereins zu unterstützen.

Basis einer Vereinsgründung
Musterstatuten.pdf
PDF-Dokument [30.7 KB]
Druckversion | Sitemap
© Landeselternverband Tirol 2025